SPRILA-Förderung 2026: Zuschuss für Ladestationen und C&I-Batteriespeicher

Immer mehr Unternehmen steigen auf Elektrofahrzeuge um und investieren in Ladepunkte auf dem eigenen Gelände. Gleichzeitig wächst der Bedarf an intelligenten Energielösungen wie C&I-Batteriespeichern (Commercial & Industrial Energiespeicherung). Durch die Kombination von Ladeinfrastruktur mit einem Batteriespeicher können Unternehmen Energie speichern, Lastspitzen reduzieren und Solarenergie effizienter nutzen.
Um diese Entwicklung zu fördern, bietet die niederländische Regierung die Förderregelung für private Ladeinfrastruktur bei Unternehmen (SPRILA) an. Mit dieser Regelung können Unternehmen einen Zuschuss für Ladestationen auf eigenem oder gemietetem Gelände erhalten. Die Förderung ist 2026 vom 20. Januar bis zum 18. Dezember geöffnet, solange Budget verfügbar ist. Für dieses Jahr stehen 87,5 Millionen Euro für Ladeinfrastruktur und gekoppelte Energiespeicherung zur Verfügung.
SPRILA-Förderung für Ladeinfrastruktur und Batteriespeicherung
Die SPRILA-Förderung richtet sich an Unternehmen, die Ladepunkte installieren möchten, zum Beispiel für:
- Firmenwagen
- Transporter
- Lkw
- Elektrische Baumaschinen
Die Regelung gilt für AC-Ladestationen ab 11 kW und DC-Schnelllader ab 20 kW auf privatem Gelände, zum Beispiel an einem Firmenstandort oder einem Logistikstandort. Was viele Unternehmer nicht wissen: Batteriespeicherung kann ebenfalls Teil der Förderung sein, wenn sie mit der Ladeinfrastruktur gekoppelt ist. Dadurch wird es interessant, Ladepunkte direkt mit einem Batteriespeicher zu kombinieren.
Ein C&I-Batteriespeicher kann zum Beispiel:
- Lastspitzen im Stromnetz reduzieren
- Energie aus Solaranlagen speichern
- Fahrzeuge effizienter laden
- Netzengpässe begrenzen
Im Rahmen von SPRILA können rund 40 % Zuschuss auf die Investition in Ladeinfrastruktur und gekoppelte Batteriespeicherung gewährt werden. Dadurch wird es attraktiv, einen zukunftssicheren Ladepark zu realisieren.
Intelligent investieren mit Förderungen
Für viele Unternehmen ist die Investition in Ladeinfrastruktur und Batteriespeicherung erheblich. Durch die intelligente Nutzung von Förderungen und steuerlichen Regelungen kann sich die Wirtschaftlichkeit deutlich verbessern. In der Praxis ist SPRILA oft die attraktivste Regelung, da sie einen direkten Zuschuss von rund 40 % auf Ladeinfrastruktur und Batteriespeicherung gewähren kann. Zusätzliche steuerliche Regelungen können den Vorteil anschließend weiter erhöhen.
Weitere Förderungen und steuerliche Abzugsmöglichkeiten
Neben SPRILA gibt es mehrere weitere Regelungen, die für Unternehmen interessant sein können, die in nachhaltige Energie oder Batteriespeicherung investieren.
- Die Kleinunternehmer-Investitionszulage (KIA) ist ein steuerlicher Abzug vom Gewinn für Unternehmer, die in Betriebsmittel investieren. Der Vorteil kann je nach gesamtem Investitionsbetrag in einem Geschäftsjahr auf rund 28 % steuerlichen Abzug steigen.
- Die Energie-Investitionszulage (EIA) fördert Investitionen in energieeffiziente Technologien und erneuerbare Energie. Unternehmer können 40,5 % des Investitionsbetrags zusätzlich vom steuerpflichtigen Gewinn abziehen. Für Batteriespeicherung gelten häufig Mindestanforderungen von 5 kW Leistung und 15 kWh Speicherkapazität. In vielen Fällen muss der Batteriespeicher an Solaranlagen gekoppelt sein.
- Schließlich gibt es noch den Rabo MKB Duurzaamheidsbijdrage. Geschäftskunden der Rabobank können 12,5 % des Rechnungsbetrags zurückerhalten, bis zu einem Maximum von 10.000 Euro. Diese Regelung kann bei nachhaltigen Investitionen wie Solaranlagen zwischen etwa 15.000 und 55.000 Wp in Kombination mit Energiespeicherung interessant sein.
Durch die clevere Kombination dieser Regelungen kann die Nettoinvestition in Ladeinfrastruktur und C&I-Batteriespeicherung deutlich niedriger ausfallen. Für Unternehmen, die ihren Fuhrpark elektrifizieren oder ihren Standort auf elektrisches Laden vorbereiten möchten, kann dies ein wichtiger finanzieller Impuls sein.