Was musst du bei der Lagerung von Batterien beachten?

Die Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien und anderen Akkus birgt erhebliche Risiken. Die niederländische Richtlinie PGS 37-2 unterstützt Unternehmen dabei, diese Gefahrstoffe sicher zu handhaben. Besonders für Installateure von Energiespeichersystemen wie Heimbatterien ist dieses Wissen essenziell.
Was ist PGS 37-2 und für wen gilt sie?
PGS 37-2 steht für Publikationsreihe gefährlicher Stoffe Teil 37-2 und beschreibt, wie lithiumhaltige Energiespeicher sicher gelagert werden müssen. Ziel ist es, Risiken wie Brände, Explosionen und giftige Rauchentwicklung zu minimieren. Obwohl die Richtlinie noch nicht gesetzlich im Umweltgesetz (BAL) verankert ist, gilt sie bereits als Stand der Technik (Best Available Technique). Sobald ein Unternehmen mehr als 333 kg an lithiumhaltigen Energiespeichern lagert, ist die Einhaltung Pflicht – z. B. bei Logistikzentren, Vertriebsunternehmen, Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge oder Akkulager. Die Vorschriften gelten sowohl für kurz- als auch für langfristige Lagerung.
Welche Batterietypen sind von PGS 37-2 betroffen?
Die Richtlinie gilt für alle Arten von Lithium-Batterien, darunter Lithium-Ionen, Lithium-Metall und Lithium-Polymer-Akkus. Diese kommen in E-Bikes, E-Scootern, Werkzeugen, Elektroautos und Heimspeichersystemen zum Einsatz. Die Vorschriften betreffen sowohl volle als auch leere oder beschädigte Akkus. In allen Fällen sind Brandschutzmaßnahmen verpflichtend.
Warum ist diese Richtlinie notwendig?
Lithium-Batterien stellen bei Beschädigung, Überladung oder Defekten ein hohes Risiko dar. Ein bekanntes Szenario ist das thermische Durchgehen (thermal runaway), bei dem sich der Akku überhitzt und entzündet. Solche Brände sind schwer zu löschen und setzen häufig toxische Gase frei. Ohne geeignete Lagerung besteht Gefahr für Mitarbeitende, Einsatzkräfte und Anwohner. PGS 37-2 setzt daher auf Prävention, Früherkennung und Kontrolle der Risiken.
Welche Sicherheitsmaßnahmen sind erforderlich?
PGS 37-2 fordert organisatorische und technische Maßnahmen. Organisatorisch heißt das: Kontrolle bei Wareneingang, regelmäßige Inspektionen, klare Notfallprozeduren. Das Laden von Batterien muss in speziell eingerichteten Räumen stattfinden. Mitarbeitende müssen geschult sein, eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung (RI&E) ist Pflicht. Technisch muss die Lagerung in brandsicheren Bereichen mit Rauch- und Gasabzug erfolgen. Brandmelde- und Detektionssysteme sind vorgeschrieben, gegebenenfalls ergänzt durch Löschanlagen wie CO₂ oder Wassernebel. Ladezonen müssen Temperatur und Ladezustand überwachen und dürfen sich niemals in Fluchtwegen befinden. Defekte Batterien sind sofort separat zu lagern und zu entsorgen. Auch rechtlich ist die Akkulagerung im Aktivitätenbeschluss und bald im Umweltgesetz geregelt. Abhängig von der Lagermenge ist eine Meldung oder Genehmigung erforderlich. Der Transport muss ADR-konform erfolgen. Die sichere Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus, Heimspeichern und Solarspeichern erfordert klare Vorgaben und konsequente Umsetzung. PGS 37-2 gibt Installateuren und Unternehmen eine praxisnahe Orientierung für die sichere und rechtskonforme Handhabung von Energiespeichersystemen – mit dem Fokus auf Brandschutz. Die vollständige Richtlinie (NL) finden Sie unter: PGS 37-2:2023 versie 1.0 (DECEMBER 2023)Öffnet in einem neuen Tab.