
THG-Quote für Ladepunkte
Seit einigen Jahren können EV-Nutzer mit der THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) Geld für den Strom zurückverdienen, der über einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt abgegeben wird. Das gilt für Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und Unternehmen, die einen Ladepunkt betreiben. Jede abgegebene Kilowattstunde lässt sich als CO₂-Einsparung zertifizieren, da Mineralölunternehmen diese Zertifikate kaufen, um ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.
Die Vergütung liegt 2026 je nach Vermarktungsmodell bei etwa 8–15 Cent pro kWh. Bei einer realistischen Jahresabgabe von mehreren Tausend kWh über einen Ladepunkt kann das für Elektroauto-Fahrer einen Vorteil von einigen Hundert Euro pro Jahr bedeuten – wie viel genau, hängt von der tatsächlich abgegebenen Strommenge ab, nicht von einem Pauschalwert pro Fahrzeug.
Wichtig: Das betrifft nicht das Laden zu Hause an einer rein privaten Wallbox – diese zählt für dieses Modell nur, wenn sie zusätzlich als öffentlich zugänglicher Ladepunkt bei der Bundesnetzagentur gemeldet ist. Für die Teilnahme ist eine Ladestation mit integriertem, MID-zertifiziertem Zähler nötig, die Ladedaten teilen kann – etwa die Peblar Business. Sie ermöglicht es E-Auto-Fahrern, ihre Ladedaten einem Registrierungsdienstleister bereitzustellen, der Anmeldung und Auszahlung übernimmt.
(Ein Halter eines Elektroautos, der sein Fahrzeug einfach nur privat zu Hause lädt, ohne den Ladepunkt öffentlich zu machen, kann stattdessen die separate, pauschale THG-Prämie pro Fahrzeug beantragen – dafür reicht der Fahrzeugschein, 2026 meist 100–370 € pro Jahr, unabhängig vom tatsächlichen Ladeverbrauch.)





