Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein

1.1 In diesen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen werden die nachfolgenden Begriffe wie folgt definiert:
– Libra: Libra Energy B.V., Eendrachtsstraat 199, NL-1951 AX Velsen-Noord, eingetragen in das Handelsregister der niederländischen Industrie- und Handelskammer unter der KvK-Nummer 37140128;
– Kunde: der Vertragspartner von Libra bzw. die Partei, der Libra ein Angebot zusendet, beziehungsweise die Partei, die Libra um Unterbreitung eines Angebots ersucht, beziehungsweise die Partei, die eine Bestellung bei Libra aufgibt;
– Dritte: andere (juristische oder natürliche) Personen außer dem Kunden oder Libra;
– Lieferant: die Partei, bei welcher Libra einige der an den Kunden zu liefernden Waren bezieht;
– Vertrag: Verträge aller Art, bei denen Libra als Vertragspartner auftritt;
– Allgemeine Geschäftsbedingungen: die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen von Libra, hinterlegt beim Gericht Noord-Holland, Dienststelle Haarlem/Niederlande am 27. März 2020 unter der Nummer 8/2020.
1.2 Insofern nicht ausdrücklich anders lautende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden, unterliegen sämtliche Angebote und Kostenvoranschläge von Libra, sämtliche mit Libra geschlossenen Verträge und sämtliche von Libra getätigten Lieferungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Libra akzeptiert niemals, weder stillschweigend noch auf andere Weise, die Anwendbarkeit der allgemeinen Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen eines Kunden oder eines Dritten.
1.3 Insofern bestimmte Artikel dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise nichtig sind oder für nichtig erklärt werden, so behalten die (verbleibenden Teile der) übrigen Artikel in vollem Umfang ihre Gültigkeit.
1.4 Artikelüberschriften dienen lediglich als Lesehilfe und gelten weder als Erweiterung noch als Einschränkung des betreffenden Artikels.
1.5 Bei Auslegungsdifferenzen zwischen der niederländischen und der deutschen Version dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen genießt die niederländische Version den Vorzug.
1.6 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für Libra nur dann verbindlich, insofern diese Abweichungen schriftlich mit Libra vereinbart wurden.
1.7 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sich Beschäftigte von Libra bzw. sonstige zwecks Ausführung eines Vertrages von Libra beauftragte Dritte gegenüber dem Kunden auf die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen können.

2. Angebot und Vertrag

2.1 Jedes Angebot von Libra ist unverbindlich, solange Libra nicht schriftlich erklärt hat, dass Gegenteiliges der Fall ist. Äußerungen und Angaben auf der Libra-eigenen Website bezüglich der zu verkaufenden Waren gelten als Aufforderung zur Einholung eines Angebotes und sind für Libra nicht verbindlich.
2.2 Verträge mit Libra kommen unter anderem zustande durch die (schriftliche) Fixierung des Vertrages durch Libra beziehungsweise durch die Annahme eines von Libra in Schriftform unterbreiteten Angebotes durch den Kunden.
2.3 Spezifikationen, Zeichnungen, Berechnungen, Produktbeschreibungen, Größenangaben, technische Daten und sonstige Informationen, die Bestandteil eines Angebotes, Kostenvoranschlags oder Vertrages sind, gelten als Ungefährangaben und sind für Libra nicht verbindlich.
2.4 Mündliche Zusagen, die von Libra-Beschäftigten gegeben werden, sind für Libra nicht verbindlich, insofern diese nicht von einer vertretungsberechtigten Person im Namen von Libra schriftlich gegenüber dem Kunden bestätigt werden.
2.5 Der Kunde ist in vollem Umfang verantwortlich für Unrichtigkeiten in den vom bzw. im Namen des Kunden an Libra übermittelten Angaben und Spezifikationen bezüglich der an den Kunden zu liefernden Waren.
2.6 Von Libra gegebene Empfehlungen, für welche Libra dem Kunden keine Kosten in Rechnung stellt, sind unverbindlich. Aus solchen Empfehlungen kann/können weder ein Kunde noch sonstige Dritte irgendeinen Rechtsanspruch ableiten.
2.7 Ist ein Kunde nur teilweise bereit, sich mit einem Angebot oder einem Kostenvoranschlag einverstanden zu erklären, so kommt kein Teilvertrag zustande, es sei denn, Libra bestätigt dem Kunden gegenüber schriftlich, dass man die teilweise Annahme des Angebotes bzw. des Kostenvoranschlags akzeptiert.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die von Libra angebotenen oder bestätigten Preise gelten lediglich für die im Angebot bzw. im Kostenvoranschlag zur Bestätigung aufgeführten Waren. Insofern mit dem Kunden keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, verstehen sich die Preise zuzüglich Transport-, Versicherungs- und Verpackungskosten, Ein- und Ausfuhrzölle und sonstige in entsprechenden Ländern von Amts wegen verhängte Abgaben und sonstige Zusatzkosten.
3.2 Von Lira angebotene bzw. bestätigte Preise können sich aufgrund von externen Faktoren, auf welche Libra keinen Einfluss hat, ändern. Damit im Zusammenhang stehende Preiserhöhungen werden an den Kunden weitergegeben, wenn zwischen dem Datum des Vertragsschlusses und dem Datum der Lieferung mehr als ein Monat liegt bzw. liegen wird.
3.3 Bezahlungen sind nur dann gültig, wenn sie per Überweisung auf das auf der Rechnung von Libra genannte Bankkonto unter Angabe der Libra-Rechnungsnummer als Verwendungszweck geleistet werden.
3.4 Insofern keine anders lautende, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, muss jede Rechnung von Libra innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, spätestens jedoch vor Transport bzw. Versand der Waren beglichen werden. Libra ist berechtigt, Teilrechnungen für Teillieferungen zu versenden.
3.5 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Kunde in Verzug und schuldet die gesetzlichen Handelszinsen ab dem Fälligkeitsdatum.
3.6 Bei der Bezahlung besteht kein Recht auf Ermäßigung, Aussetzung bzw. Verrechnung.
3.7 Zahlt der Kunde nicht rechtzeitig, ist Libra berechtigt, seine Forderung zwecks Einziehung abzutreten. Die außergerichtlichen Einziehungskosten gehen zulasten des Kunden. Sie belaufen sich auf mindestens 15 % des Rechnungsbetrages, zuzüglich der fällig gewordenen Zinsen, mit einem Mindestbetrag von 300,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Rechnung.
3.8 Libra ist jederzeit berechtigt, vom Kunden eine akzeptable Sicherheit zu verlangen, bevor Libra zu irgendeiner Lieferung verpflichtet ist.

4. Lieferung, höhere Gewalt

4.1 Libra ist ein Handelsunternehmen und hält nur in begrenztem Maße Lagerbestände vor. Die vereinbarten Lieferzeiten sind nur annähernd und sind für Libra nicht verbindlich. Die Lieferzeit beginnt erst dann, nachdem der Kunde sämtliche für die Lieferung erforderlichen (technischen) Daten an Libra übermittelt hat. Aus einer Überschreitung der Lieferzeit seitens Libra erwächst für den Kunden kein Recht auf Schadenersatz oder auf Auflösung bzw. Aussetzung der eigenen Verpflichtungen aufgrund eines Vertrages bzw. aufgrund von früheren Verträgen.
4.2 Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer des Erfüllungsverzuges des Kunden aufgrund eines Vertrags bzw. eines zu einem früheren Zeitpunkt geschlossenen Vertrages mit Libra. Insofern mit Libra keine anders lautende, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Lieferung von Waren durch Libra ab Lager.
4.3 Libra ist berechtigt, einen Vertrag mit Teillieferungen zu erfüllen.
4.4 Insofern keine anders lautende, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, findet eine Lieferung nur nach Bezahlung des gesamten Betrages statt, den der Kunde Libra schuldet.
4.5 Unter einer Unzulänglichkeit, die Libra nicht angelastet werden kann (im Folgenden auch „höhere Gewalt“ genannt) im Sinne des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und der Rechtsprechung wird unter anderem verstanden: nicht rechtzeitige oder nicht korrekte Lieferung seitens der Libra-Lieferanten oder der von Libra beauftragten Transportunternehmen, Staubildung aus welchem Grund auch immer, amtliche Maßnahmen, Feuer, Wasserschaden, Störungen in der Energieversorgung bzw. in Kommunikationsmitteln, Hard- und Software-Störungen, Internet-Störungen, Störungen im E-Mail-Verkehr, Erkrankung von im Rahmen der Vertragsausführung eingesetzten Personen, Zerstörungen an Eigentum von Libra, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen (unter Einschluss von Beschränkungen infolge des Brexits) sowie Diebstahl.
4.6 Dauert der Zustand der höheren Gewalt aus welchem Grund auch immer länger als drei Wochen nach der annäherungsweise gegebenen Lieferzeit an, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag in Bezug auf den noch nicht ausgeführten Teil aufzulösen. Der Kunde kann dieses Recht nur geltend machen, nachdem er Libra unter Einräumung einer angemessenen Frist eine Aufforderung zur Vertragserfüllung übermittelt hat. Löst ein Kunde einen Vertrag (unter anderem) infolge von höherer Gewalt auf, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz.

5. Übertragung der Risikohaftung

5.1 Zum Zeitpunkt der Lieferung im Sinne von Art. 4.2 geht das Risiko bezüglich der zu liefernden Waren auf den Kunden über, insofern zwischen Libra und dem Kunden kein anderer Zeitpunkt der Risikoübertragung vereinbart wurde.
5.2 Ist der Kunde nicht am Lieferort anwesend, ist Libra berechtigt, die zu liefernden Waren auf Rechnung und Risiko des Kunden an der Lieferanschrift zu hinterlassen. Ist der Kunde zum vereinbarten Lieferzeitpunkt nicht anwesend, ist Libra außerdem berechtigt, die Waren mitzunehmen, und der Kunde ist verpflichtet, Libra die Kosten für Einlagerung und erneute Lieferung zu erstatten.
5.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Libra ab dem Zeitpunkt der Lieferung nicht haftbar für Schaden an den gelieferten Waren ist, ungeachtet dessen, ob der Kunde die Waren zu jenem Zeitpunkt entgegengenommen hat oder nicht.

6. Kontrolle und Reklamation

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Waren zum Zeitpunkt der Entgegennahme zu kontrollieren.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, Reklamationen bezüglich der gelieferten Waren innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt bzw. nach Zustellung im Sinne von Art. 5.2 schriftlich bei Libra einzureichen. Nach Verstreichen dieser Frist entfällt das Recht des Kunden, sich auf irgendeinen Mangel oder eine Unzulänglichkeit bezüglich der gelieferten Waren zu berufen, unter Ausnahme von Garantiefällen im Sinne von Art. 7.
6.3 Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung seitens Libra ist es dem Kunden nicht gestattet, reklamierte Waren an Libra zurückzusenden. Eine Bewilligung seitens Libra zur Rücksendung der Waren ist nicht gleichbedeutend mit der Anerkennung der Reklamation seitens Libra. Ungeachtet einer erteilten Genehmigung seitens Libra erfolgt eine Rücksendung durch den Kunden an Libra immer auf Rechnung und Risiko des Kunden.
6.4 Liegt eine Reklamation vor, die noch nicht bearbeitet wurde, ist der Kunde nicht berechtigt, seine (Zahlungs-)Verpflichtung(en) aufgrund irgendeines Vertrages mit Libra auszusetzen.

7. Garantie

7.1 Libra verbürgt sich ausschließlich bei normalem Gebrauch der gelieferten Waren durch den Kunden im Einklang mit den (Gebrauchs-)Anweisungen des Lieferanten für deren Tauglichkeit. Weisen von Libra gelieferte Waren Mängel auf, wird Libra diese nach eigenem Ermessen entweder ersetzen oder kostenlos reparieren, insofern der Kunde nachweist, dass diese Mängel innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung entstanden sind und dass diese Mängel unmittelbar aus einer Unrichtigkeit oder Untauglichkeit der verwendeten Materialien resultieren. Libra übernimmt keine Garantie für eine vom Kunden bzw. von Dritten beabsichtigte spezifische Nutzung der gelieferten Waren.
7.2 Nimmt der Kunde bzw. ein Dritter während der sechsmonatigen Garantiezeit im Sinne von Art. 7.1 irgendeine Reparatur oder Veränderung an den gelieferten Waren vor bzw. gibt er eine solche in Auftrag, oder verarbeitet bzw. bearbeitet er die gelieferten Waren, so ist Libra an keinerlei Garantieverpflichtung gebunden.
7.3 Die gewährte Garantie gilt lediglich für den Kunden selbst und nicht für Dritte.
7.4 Ungeachtet der Garantiebestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Libra keinesfalls verpflichtet, weitere Garantien zu gewähren, die über die Garantieverpflichtungen hinausgehen, auf welche Libra bei seinem Lieferanten Anspruch hat. Insofern möglich, wird Libra auf erstes Verlangen des Kunden seine Garantieansprüche seinem Lieferanten gegenüber an den Kunden abtreten.

8. Haftung und Gewährleistung

8.1 Libra ist keinesfalls verantwortlich für den erlittenen bzw. zu erleiden Schaden, es sei denn, dieser Schaden ist unmittelbar und ausschließlich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Libra oder seitens eines mit der Vertragsausführung beauftragten Dritten zurückzuführen.
8.2 Insofern Libra haftbar ist, beschränkt sich die Haftung stets auf die Erfüllung dessen, wozu sich Libra auf der Grundlage der in Artikel 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Garantiebestimmungen verpflichtet hat.
8.3 Als weitere Haftungsbeschränkung akzeptiert der Kunde, dass nur solche Schäden ersetzt werden, für die Libra versichert ist, und zwar bis zu dem Betrag, den der Versicherer von Libra tatsächlich auszahlt.
Nimmt der Versicherer von Libra keine Zahlung vor, ist Libra keinesfalls verpflichtet, einen Schaden bis zu einem höheren Betrag als dem Rechnungsbetrag der Waren, auf die sich die Haftung bezieht, zu ersetzen.
8.4 Ungeachtet der Bestimmungen in Artikel 8.1, 8.2 und 8.3 sind indirekte Schäden, die der Kunde oder Dritte erleiden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, Stagnationsschäden, Wiederbeschaffungsschäden, Personenschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Gewinn- und Umsatzverluste, Schäden, die von Dritten verursacht werden, die Libra im Rahmen der Vertragsausführung beauftragt hat, oder Schäden infolge einer anderweitigen Nutzung der gelieferten Waren als zum vorgesehenen Zweck, niemals ersatzfähig.
8.5 Der Kunde ist verpflichtet, sich gegen Schäden im weitesten Sinne des Wortes, die durch die von Libra gelieferten Waren entstehen, ausreichend zu versichern.
8.6 Der Kunde ist verpflichtet, Libra von der Haftung Dritter im Zusammenhang mit den von Libra an den Kunden gelieferten Waren freizustellen.
8.7 Unter Androhung der Nichtigkeit müssen Rechtsansprüche gegen Libra innerhalb eines Jahres nach rechtzeitiger Beanstandung beim zuständigen Gericht geltend gemacht werden.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Libra behält sich das Eigentum an den zu liefernden oder aufgrund eines Vertrages gelieferten Waren vor, bis sämtliche Forderungen, die Libra aufgrund eines oder mehrerer Verträge hat, beglichen sind.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt von Libra stehenden Waren getrennt zu halten und pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, diese Waren auf eigene Kosten und ordnungsgemäß zum Neuwert gegen Brand- und Wasserschaden sowie gegen Diebstahl zu versichern.
9.3 Im Falle einer Beschlagnahme/Vollstreckungsmaßnahme durch Dritte oder im Falle einer (drohenden) Insolvenz hat der Kunde Libra unverzüglich und in Schriftform darüber in Kenntnis zu setzen, damit Libra entsprechende Maßnahmen zur Wahrung seiner Interessen ergreifen kann.
9.4 Versäumt der Kunde die Erfüllung einer Verpflichtung Libra gegenüber, so ist Libra ohne die Notwendigkeit einer Inverzugsetzung berechtigt, jene Waren, die Eigentum von Libra geblieben sind, an dem Ort, an dem sie sich befinden, abzuholen bzw. abholen zu lassen. Der Kunde ist haftbar für sämtliche Kosten, die Libra zur Geltendmachung seines Eigentumsvorbehalts auslegen muss, unter Einschluss, aber nicht beschränkt auf Transports- und Einlagerungskosten. Der Kunde erteilt Libra die Vollmacht, alle dem Kunden gehörenden bzw. von ihm gemieteten Grundstücke und Gebäude zu betreten, um die Rechte, die sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergeben, wahrzunehmen.

10. Geltendes Recht und Gerichtsstand

10.1 Alle Verträge mit und jedes Angebot bzw. jeder Kostenvoranschlag von Libra sowie daraus resultierende Rechtsstreitigkeiten unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht, unter Ausschluss des Rechts anderer Staaten und unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtsübereinkommens.
10.2 Für Rechtsstreitigkeiten mit Libra ist in jedem Fall das Gericht Amsterdam (Niederlande) zuständig. Soweit eine Streitigkeit aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen in die Zuständigkeit eines Amtsgerichts, fällt, ist in Abweichung von oben Genanntem das nach den Vorschriften der niederländischen Zivilprozessordnung zuständige Gericht zuständig.

Du kannst die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hier herunterladen.

Kontakt

Libra Energy B.V.,
Eendrachtsstraat 199,
NL-1951 AX Velsen-Noord, Niederlande
Tel. +31 (0)88 88 80 300,
E-Mail: [email protected]
Handelsregister: 37140128